„Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand aufhalten.“
Das sind – in Kurzform – die aktuellen Bestimmungen zu den notwendigen Kontaktbeschränkungen.
Unsere Geschäftstelle bleibt deshalb vorerst bis zum 31. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir kümmern uns weiterhin um Eure Fragen am Telefon oder über Email.